Verhalten bei Unterrichtsausfall und winterlichen Straßenverhältnissen

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen.

Die Entscheidung über einen witterungsbedingten Unterrichtsausfall muss meist kurzfristig getroffen werden. Zuständig für diese Entscheidung ist eine lokale Koordinierungsgruppe, bestehend aus:

- Herrn Walter Bergmaier, Leiter des Sachgebietes Öffentliche Sicherheit/Ordnung (SG 31) am Landratsamt Straubing-Bogen
- Herrn Heribert Ketterl, Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen
- Im Vertretungsfalle Herrn Konrad Rieder, stellv. Fachlicher Leiter der Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen
- Frau Stefanie Aumer, Leiterin der Abteilung 3 am Landratsamt Straubing - Bogen

Diese Gruppe entscheidet im Ernstfall gegen 4.30 Uhr am Morgen auf der Basis der Berichte des Straßendienstes des Landratsamtes Straubing-Bogen über einen Unterrichtsausfall in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen. Die Entscheidung ist für die staatlichen Schulen aller Schularten gültig.

Falls Unterricht ausfällt, wird dies per Internet an alle angeschlossenen Radiosender - z. B. Antenne Bayern - übermittelt, so dass Sie als Eltern ab spätestens 6.00 Uhr per Radiodurchsagen informiert werden. Parallel dazu werden durch Sammel-sms und Sammel-mail alle Schulleitungen, Hausmeister, Busunternehmen, bzw. Busfahrer unterrichtet.

Die letzte Entscheidung, ob vor Ort Straßen befahrbar sind oder nicht, trifft immer der Busunternehmer/Busfahrer. Das heißt, wenn Unterrichtsausfall nicht generell angeordnet ist, einzelne Busse aber ihre Wartestellen nicht anfahren können, sind die Kinder aufgefordert nach einer Wartezeit von max. 30 Minuten nach Hause zu gehen.

Lehrkräfte treten ihren Dienst an. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist pädagogische Betreuung gewährleistet.